Organisation
Radio Rüsselsheim ist ein Nichtkommerzielles Lokalradio, das durch die Landesanstalt für Privaten Rundfunk (LPR-Hessen) und somit aus dem Topf des Rundfunkbeitrags finanziert wird. Alle Redakteure senden ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Radio Rüsselsheim wird durch einen Förderverein getragen, steht aber allen Bürgern grundsätzlich kostenfrei offen.
Wir freuen uns über neue Mitglieder im Verein!
Für einen Monatsbeitrag von 3,- Euro können Sie Radio Rüsselsheim unterstützen. Gemeinnützige Einrichtungen zahlen 10,- Euro im Monat und Firmen 20,- Euro. Mitglied werden
Abwechslungsreiches Programm
Als Programmchef ist Hartmut Krause im Einsatz. Er koordiniert die über 100 Anbieter der ca. 40 verschiedenen Livesendungen und achtet darauf, dass ein vielseitiges Angebot an Sendungen alle Aspekte gesellschaftlichen Zusammenlebens in Rüsselsheim abdeckt. Marc Irmen ist auch als Pressesprecher für das Radio aktiv.
Für Fragen rund um das Programm, Veranstaltungen oder bei Pressemitteilungen schicken Sie bitte eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Radio Rüsselsheim: Politisch neutraler Sender mit journalistischen Standards
1) Radio Rüsselsheim und seine Anbieter/innen sind den Werten des Grundgesetzes bzw. der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet.
2) Radio Rüsselsheim ist politisch neutral.
3) Die ehrenamtlichen Anbieter erfüllen journalistische Grundbedingungen in ihren Produktionen bzw. Sendungen:
- Politische Ausgewogenheit
- Trennung von Meinung und Bericht
- Studiogäste sind politisch ausgewogen (natürlich nicht in jeder Produktion/Sendung, aber über einen längeren Zeitraum) einzuladen. Personen die von staatlichen Gremien als gesichert extremistisch bezeichnet werden, können nicht eingeladen werden.
- Die Verbreitung von Fake-News ist ausgeschlossen. Das nachträgliche Bekanntwerden ist unverzüglich anzuzeigen.
4) Im Streitfall entscheidet der Programmchef und am Ende der Vorstand über Verfehlungen und Konsequenzen nach Anhörung der betroffenen Personen/Anbieter.
5) Je nach Schwere und Häufigkeit der Verfehlungen sind Rügen, Mahnungen (maximal 2) sowie zeitlich begrenzte sowie unbegrenzte Sendeverbote und Hausverbote möglich. Rügen und Mahnungen können der Programmchef und der Vorsitzende aussprechen. Über Sende- und Hausverbote entscheiden Vorstand und Programmchef zusammen.